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   AG Passau, 17.09.2021 - 16 C 785/21   

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AG Passau, 17.09.2021 - 16 C 785/21 (https://dejure.org/2021,71401)
AG Passau, Entscheidung vom 17.09.2021 - 16 C 785/21 (https://dejure.org/2021,71401)
AG Passau, Entscheidung vom 17. September 2021 - 16 C 785/21 (https://dejure.org/2021,71401)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Versicherungsvertrag, Schadensgutachten, Minderwert, Streitwert, Rechtsverfolgungskosten, Vollkaskoversicherung, Kaskoversicherung, Fahrzeug, Abrechnung, anwaltliche Vertretung, ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14

    Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf

    Auszug aus AG Passau, 17.09.2021 - 16 C 785/21
    Maßgeblich ist allein das vertragliche Leistungsversprechen des Versicherers (BGH NJW 2016, 314 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 U 1135/08

    Rückforderung von Leistungen aus der Fahrzeugversicherung nach Leistung von

    Auszug aus AG Passau, 17.09.2021 - 16 C 785/21
    Hinsichtlich dieser Leistungen des Schädigers bzw. seiner Haftpflichtversicherung besteht ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB (OLG Dresden, NJW-RR 2009, 683, den die Beklagte hier durch Aufrechnung im Wege des Abzugs eines Betrages von 2.241,65 EUR in ihrer Abrechnung berücksichtigt hat.
  • LG Passau, 26.03.2021 - 3 O 969/19

    Unklare Verkehrslage, Gesamtschuldnerische, Doppelte Rückschaupflicht,

    Auszug aus AG Passau, 17.09.2021 - 16 C 785/21
    Im Rechtsstreit gegen den Unfallbeteiligten sowie dessen Haftpflichtversicherung wurde mit rechtskräftigem Endurteil des Landgerichts Passau (3 O 969/19) vom 26.02.2021 die Haftung des Unfallgegners mit 40% festgesetzt.
  • LG Passau, 11.08.2022 - 3 S 70/21

    Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert,

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Passau vom 17.09.2021, Az. 16 C 785/21, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:.

    Hinsichtlich der Einzelheiten sowie zur Vervollständigung des Tatbestands wird Bezug genommen auf die Verfahrensakte des Amtsgerichts Passau, Az.: 16 C 785/21.

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